Kosten


KOSTEN


Geburtsvorbereitungskurse für Paare am 

Wochenende


Die Kosten für die Schwangeren werden von den Krankenkassen 

übernommen. Sie brauchen vorab nichts zu bezahlen.

Sollten Sie privat versichert sein, bekommen Sie einige Wochen nach 

dem Kurs die Rechnung von der Abrechnungszentrale für Hebammen 

zugeschickt und setzen sich dann mit Ihrer Kasse in Verbindung.


Die Kosten für die Partner*innen betragen 130,- Euro.

Die Partner*innen zahlen vorab an mich privat. Am Ende des Kurses 

bekommen Sie von mir eine Teilnahmebescheinigung, mit der Sie die 

Kosten bei der Krankenkasse einreichen. Ob Sie etwas zurückerstattet 

bekommen hängt von der Kasse ab. Sprechen Sie Ihre Krankenkasse 

diesbezüglich an.

Nach Anmeldung zum Kurs bekommen Sie ca. 4 Wochen vor Beginn des 

Kurses weitere Infos zum Kurs, wie Zeit, Ort, Bankverbindung usw. per 

Email.


Kräftigendes Beckenbodentraining postnatal (nach

 der Geburt)


Kosten: 150,- Euro, 8 x 1 Std 15 Min (10 Zeitstunden) 


Diese Kurse sind zertifiziert nach §20 SGB V bei der Zentralen Prüfstelle 

für Prävention und werden bei regelmäßiger Teilnahme von den 

Krankenkassen bezuschußt.

Sie zahlen den Kurs vorab bei mir, bekommen dann am Ende des Kurses 

eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen 

und entsprechendes Geld zurück bekommen. Bei Fragen diesbezüglich 

wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.


Kräftigendes Beckenbodentraining für Frauen


Kosten: 150,- Euro, 8 x 1 Std 15 Min (10 Zeitstunden) 


Diese Kurse sind zertifiziert nach §20 SGB V bei der Zentralen Prüfstelle 

für Prävention und werden bei regelmäßiger Teilnahme von den 

Krankenkassen bezuschußt.

Sie zahlen den Kurs vorab bei mir, bekommen dann am Ende des Kurses 

eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen 

und entsprechendes Geld zurück bekommen. Bei Fragen diesbezüglich 

wenden Sie ich bitte an Ihre Krankenkasse.

Hilfe ohne Krankenversicherung und geringem Einkommen

Falls Sie keine Krankenversicherung haben und über ein geringes Einkommen verfügen oder eine finanzielle Notlage herrscht, haben Sie Anspruch auf zusätzliche Unterstützung. 

Das Sozialamt gewährt bei Erfüllung der Voraussetzungen sogenannte “Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft”. Hierbei werden die Kosten für die regulären Leistungen für Schwangere übernommen, die sonst von der Krankenkasse getragen werden.