
KOSTEN
Geburtsvorbereitungskurse für Paare am
Wochenende
Die Kosten für die Schwangeren werden von den Krankenkassen
übernommen. Sie brauchen vorab nichts zu bezahlen.
Sollten Sie privat versichert sein, bekommen Sie einige Wochen nach
dem Kurs die Rechnung von der Abrechnungszentrale für Hebammen
zugeschickt und setzen sich dann mit Ihrer Kasse in Verbindung.
Die Kosten für die Partner*innen betragen 130,- Euro.
Die Partner*innen zahlen vorab an mich privat. Am Ende des Kurses
bekommen Sie von mir eine Teilnahmebescheinigung, mit der Sie die
Kosten bei der Krankenkasse einreichen. Ob Sie etwas zurückerstattet
bekommen hängt von der Kasse ab. Sprechen Sie Ihre Krankenkasse
diesbezüglich an.
Nach Anmeldung zum Kurs bekommen Sie ca. 4 Wochen vor Beginn des
Kurses weitere Infos zum Kurs, wie Zeit, Ort, Bankverbindung usw. per
Email.
Kräftigendes Beckenbodentraining postnatal (nach
der Geburt)
Kosten: 150,- Euro, 8 x 1 Std 15 Min (10 Zeitstunden)
Diese Kurse sind zertifiziert nach §20 SGB V bei der Zentralen Prüfstelle
für Prävention und werden bei regelmäßiger Teilnahme von den
Krankenkassen bezuschußt.
Sie zahlen den Kurs vorab bei mir, bekommen dann am Ende des Kurses
eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen
und entsprechendes Geld zurück bekommen. Bei Fragen diesbezüglich
wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Kräftigendes Beckenbodentraining für Frauen
Kosten: 150,- Euro, 8 x 1 Std 15 Min (10 Zeitstunden)
Diese Kurse sind zertifiziert nach §20 SGB V bei der Zentralen Prüfstelle
für Prävention und werden bei regelmäßiger Teilnahme von den
Krankenkassen bezuschußt.
Sie zahlen den Kurs vorab bei mir, bekommen dann am Ende des Kurses
eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen
und entsprechendes Geld zurück bekommen. Bei Fragen diesbezüglich
wenden Sie ich bitte an Ihre Krankenkasse.
Falls Sie keine Krankenversicherung haben und über ein geringes Einkommen verfügen oder eine finanzielle Notlage herrscht, haben Sie Anspruch auf zusätzliche Unterstützung.
Das Sozialamt gewährt bei Erfüllung der Voraussetzungen sogenannte “Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft”. Hierbei werden die Kosten für die regulären Leistungen für Schwangere übernommen, die sonst von der Krankenkasse getragen werden.